Das Vorlegen eines Energieausweises ist Pflicht für
bei Verkauf, Neuvermietung, -pachtung oder -leasing.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:
Verbrauchsausweis
Bedarfsausweis
Abhängig vom Baujahr, des energetischen Niveaus und Anzahl der Wohneinheiten (in Wohngebäuden) wird der Energieausweis erstellt, den Sie benötigen.
Hinweis:
Wenn auf Anfrage eines potentiellen Mieters oder Käufers der Energieausweis nicht vom Eigentümer vorgelegt werden kann, so handelt es sich nach § 27 EnEV um eine Ordnungswidrigkeit.